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Die Temperaturen fallen. Die kalte Jahreszeit fängt an. Sobald der erste Schnee fällt oder Glätte einsetzt, sind wir für Sie da. Durch das Ortsrecht behält sich Ihre Stadt vor, genaue Zeiten für die Räumpflicht vorzuschreiben. Die Zeiten nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Als Ihr Dienstleistungspartner übernehmen wir hier Ihre Aufgaben. Je nach Wunsch werden wir für Sie tätiig und befreien Ihre Verkehrswege von Schnee und Eisglätte.
Wir sorgen dafür, dass die Trittsicherheit Ihrer Verkehrswege gesichert ist.
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